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IGFM: Anhörung abgelehnter Asylbewerber aus China durch chinesische Beamte in Deutschland ist absurd ? Menschenrechte nicht gewährleistet!
 Bild: migrationsblog.swr.de
Frankfurt/M., (14. Juli 2009) - Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) ist entsetzt über die Einladung von chinesischen Beamten durch deutsche Behörden des Innern zwecks Vorbereitung der Ausreise von Chinesen, deren Asylantrag abgelehnt wurde. Während der Rechtsstaatsdialog gerade bei Protesten wegen schwerer Menschenrechtsverletzungen wie z.B. bei den Unruhen in Tibet immer wieder von der chinesischen Regierung unterbrochen wird, schenken anscheinend deutsche Behörden chinesischen Beamten ausreichend Vertrauen, auf deutschem Boden im Umgang mit chinesischen Rückkehrern rechtsstaatlichen Grundsätzen Genüge zu leisten! Die IGFM fordert den sofortigen Abbruch der Aktion gerade auch im Hinblick auf die Erfahrungen, die mit solchen Befragungen in der Vergangenheit gesammelt werden konnten.
Die IGFM, die bereits seit zehn Jahren die immer wieder unregelmäßig angesetzten Befragungen durch ausländische Beamte kritisch verfolgt, ist entrüstet darüber, dass erneut Beamte eines kommunistischen Staates eingeladen werden, denen der Ruf vorauseilt, ihre Landsleute bereits auf deutschem Boden zu behandeln, als befänden sie sich in chinesischem Strafvollzug.
Die erste Erfahrung in dieser Hinsicht machte die IGFM mit Beamten der vietnamesischen Behörden des Innern, die vor zehn Jahren im Rahmen des Rückführungsabkommens mit Vietnam zur Rückkehr verpflichtete Landsleute befragen sollten. Sie hatten ihre Landsleute beschimpft, bedroht, versucht, Geld von den Betroffenen zu erpressen und Fragen nach politischen Aktivitäten und Verbindungen zu anderen in Deutschland lebenden Landsleuten gestellt. Nachdem die Verfahren aufgrund von Protesten ausgesetzt worden waren, wurden sie 2003 wieder aktiviert und erneut waren die Beamten des vietnamesischen Innenministeriums die Herren in deutschen Amtsstuben. Die IGFM hatte sich damals u.a. darüber beschwert, dass die Betroffenen teilweise mit den ausländischen Beamten alleingelassen wurden oder keine vietnamesischsprachigen deutschen Beamten anwesend waren, so dass die Betroffenen hilflos Drohungen und Beschimpfungen ausgesetzt waren.
Im Falle von guineischen Afrikanern, die zum Zwecke der Identitätsfeststellung Beamten der Innenbehörden Guineas vorgeführt wurden, wurde von deutscher Seite trotz Protesten der IGFM Herr N?faly Keita als sachverständiger Vertreter seines Landes eingeladen, obwohl ihm nachgesagt wurde, dass er in Guinea an der Schleusung von Guineern ins Ausland beteiligt war und ihm in Deutschland vorgeworfen wurde, seine Landsleute um hohe Summen zu erpressen. Schließlich musste er gehen, tauchte aber kurze Zeit später in der Schweiz in gleicher Funktion wieder auf.
Die IGFM ist traurig darüber, die Innenminister an das Grundgesetz Art 2 und 3 erinnern zu müssen, wonach sich das Deutsche Volk zu den Menschenrechten bekennt und die Grundrechte die vollziehende Gewalt als unmittelbar geltendes Recht binden.
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