Amir Mohammad Khosh-Eghbal
Amir Mohammed Khosh-Eghbal, ehemaliger Soldat der iranischen Luftwaffe, wurde wegen des Besitzes von Fotos von Protesten verhaftet, schwer gefoltert und zu einem Geständnis gezwungen, das ihn mit einem Mord in Verbindung brachte. Nach seiner Freilassung auf Kaution im Februar 2024 wurde er im November desselben Jahres erneut verhaftet und zum Tode verurteilt.
Iranischer Demonstrant zum Tode verurteilt
Amir Mohammed Khosh-Eghbal ist ein Englischlehrer in Teheran und diente bis November 2022 als Soldat der iranischen Luftwaffe. Er wurde vom „Informationsschutz der Luftwaffe“ festgenommen, nachdem ein anderer Soldat ihn angezeigt hatte, weil er Fotos von „Unruhen“ auf seinem Handy besaß. Während seiner Inhaftierung im Informationsschutz der Luftwaffe wurde Amir Mohammad schweren Folterungen ausgesetzt, um ein Geständnis bezüglich seiner angeblichen Beteiligung am Mord des Basiji Arman Ali-Verdi zu erzwingen. Von der Teheraner Kriminalpolizei wurde Amir weiter so schwer misshandelt, dass er bereits versucht hatte, Selbstmord zu begehen. Nach seiner Freilassung auf Kaution im Januar 2024 wurde Amir im November 2024 erneut festgenommen und zum Tode verurteilt.
Tod eines Basiji bei Protesten in Ekbatan
Bei einem der vielen Protestzüge gegen das Islamische Regime des Irans wurde am 26. Oktober 2022 Arman Ali-Verdi, ein Mitglied der Basiji-Milizen, im Teheraner Stadtteil Ekbatan durch Messerstiche schwer verletzt. Der 21-jährige starb daraufhin am 28. Oktober 2022 im Krankenhaus an den Folgen schwerer Blutungen. In staatlichen und in den sozialen Medien kursierten anschließend zwei kurze Videos, die den angeblichen Tathergang zeigen sollen. Amir Mohammad wurde am 7. Dezember 2022 festgenommen. Insgesamt wurden acht Personen festgenommen, denen die Beteiligung an der Ermordung von Arman Ali-Verdi vorgeworfen wird: Milad Armoon, Hossein Nemati, Alireza Barmarz Pooranak, Alireza Kafaei, Amir Mohammad Khosh-Eghbal und Navid Najaran, Seyyed Mohammad Mehdi Hosseini und Mehdi Imani. Es gibt keinerlei Beweise, die belegen, dass einer der Angeklagten an der Tat beteiligt war.
Weiterer Verlauf und Verurteilung
Den Angeklagten wird die angebliche „Beteiligung an Mord und vorsätzliche Körperverletzung“, sowie „Kriegsführung gegen Gott und den Islam“ vorgeworfen. In der Islamischen Republik Iran sind das schwerste Anschuldigungen, die mit der Todesstrafe geahndet werden können. In einem ersten Urteil im Februar 2024 wurden vier der insgesamt acht Angeklagten gegen Kaution freigelassen, darunter auch Amir Mohammad Khosh-Eghbal. Vier weitere Beschuldigte wurden vom Präsidenten des Strafgerichts, Ashgar Khalili, zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt und blieben weiterhin in Haft. Nach seiner Freilassung wurde Amir im November 2024, ohne klare Begründung von den neuen Richtern des Falls, erneut festgenommen und wieder ins Gefängnis gebracht.
Im November 2024 wurden die sechs Beschuldigten Milad Armoon, Hossein Nemati, Alireza Barmarz Pooranak, Alireza Kafaei, Amir Mohammad Khosh-Eghbal und Navid Najaran in einem neuen Prozess von einem Teheraner Gericht zum Tode verurteilt. Das Urteil wurde durch zwei neue Richter beeinflusst, die zuvor bei keinem Gerichtsurteil anwesend waren und weder die Verteidigungen der Angeklagten gehört, noch die Beweise für ihre Unschuld gesehen hatten. Den Gefangenen droht die baldige Hinrichtung.
Menschenrechtsverletzungen durch die Islamische Republik Iran
Die Islamische Republik Iran missachtet systematisch die Rechte ihrer Bürger. Immer wieder kommt es zu willkürlichen Festnahmen, Verurteilungen ohne faire Gerichtsprozesse sowie zu Misshandlungen und Hinrichtungen von Andersdenkenden. Mit der unmenschlichen Behandlung ihrer Gefangenen verletzt die Islamische Republik Iran in hohem Maße die von ihr ratifizierten menschenrechtlichen Mindeststandards des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte („Zivilpakt“) der Inhaftierten. Dazu gehören unter anderem das Verbot von Folter und grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung (Artikel 7), das Verbot willkürlicher Gefangennahme (Artikel 9) sowie das Recht auf ein faires Verfahren (Artikel 14).
Stand: November 2024