Auf UN-Resolution gegen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ in Nordkorea müssen Taten folgen

Abgesandter der Demokratischen Volksrepublik Korea (UN Photo/Jean-Marc Ferre).
China und Russland mauern im UN-Sicherheitsrat
Am 23. März 2015 verabschiedete der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen eine Resolution zur aktuellen Menschenrechtslage in Nordkorea. Inhaltlich bezog sich der Menschenrechtsrat dabei auf die vorangegangenen Berichte einer UN-Untersuchungskommission unter der Leitung des australischen Richters Michael Kirby, der Resolution des UN-Sicherheitsrates vom 12. Juni 2009, sowie der Resolution der UN-Vollversammlung vom 18. Dezember 2014.
„Systematische, umfassende und grausame Menschenrechtsverletzungen“
Der Menschenrechtsrat äußert sich in der Resolution zutiefst besorgt über die „systematischen, umfassenden und grausamen Menschenrechtsverletzungen der Demokratischen Volksrepublik Korea“. Gleichzeitig wird dem Kim-Regime in der Resolution „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ vorgeworfen und die „fehlende Strafverfolgung von Straftätern“ in Nordkorea angeprangert.
Die Resolution zielt zwar auch auf eine stärkere Einbeziehung des UN-Sicherheitsrates ab, es ist aber ein offenes Geheimnis, dass sich Russland und China als ständige Mitglieder im Sicherheitsrat gegen weitere Beschlüsse zu Nordkorea quer stellen. Damit bleibt jegliches Handlungspotenzial auf der Strecke. Dabei wäre gerade vom UN-Sicherheitsrat ein verstärktes Eingreifen notwendig, um auf die derzeitig herrschenden Verhältnisse in der Volkrepublik Nordkorea Einfluss nehmen zu können.
UN-Monitoring in Südkorea
Zwar planen die Vereinten Nationen die Eröffnung eines Beobachtungsbüros in der südkoreanischen Hauptstadt Seoul, das die Menschenrechtsverbrechen des nordkoreanischen Diktators Kim Jong-un beobachten und dokumentieren soll. Allerdings bleibt abzuwarten, inwieweit sich das Kim-Regime durch eine neue Vertretung der UN in Seoul von der Unterdrückung seiner eigenen Bevölkerung abhalten lassen wird. Die staatlich gelenkten Medien in Nordkorea drohten im Falle der Eröffnung des Büros mit „gnadenloser Bestrafung“.
Nordkoreas Regime vor Internationalen Strafgerichtshof
Im Dezember 2014 empfahl die UN-Vollversammlung, Pjöngjang wegen systematischer Menschenrechtsverletzungen vor den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag zu bringen und unter anderem wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit anzuklagen. Was in der Beschlussfähigkeit der UN-Vollversammlung möglich erscheint, stößt spätestens im Sicherheitsrat an seine Grenzen. Das China und Russland einem Beschluss zustimmen, der vorsieht Nordkorea vor dem Internationalen Strafgerichtshof zur Verantwortung zu ziehen, erscheint utopisch. Um die Handlungsfähigkeit des Sicherheitsrates wieder herzustellen braucht es Reformen innerhalb der UN.
Lukas Mücke, 15. April 2015