Schwerstes Unrecht widerfahren

Am 13. September 2020 ging das von der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft e.V. (UOKG) und seinen Kooperationspartnern, dem Menschenrechtszentrum Cottbus (MRZ), der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) und der Memorial Foundation Victims of Comunism (VIC) veranstaltete Tribunal „Zwangsarbeit in politischer DDR-Haft“ zu Ende. Die hochkarätig besetzte internationale Jury, darunter auch zwei Abgeordnete von CDU/CSU und FDP des Deutschen Bundestages, hatte sich in den letzten zwei Tagen verschiedene Fachvorträge und insgesamt 14 Zeugen und Zeuginnen angehört, bevor sie das viel zu beachtende Ergebnis in Form der „Cottbusser Erklärung zur DDR-Zwangsarbeit“ präsentierte.

Frankfurt 14.09.2020 – Warum dieses Tribunal? Fast alle Anträge auf Anerkennung von posttraumatischen Erkrankungen infolge von Zwangsarbeit wurden und werden bislang abgelehnt und viele ehemalige politische Gefangene der DDR sind darüber verzweifelt. Der wichtige Passus dieser Erklärung ist daher die Forderung nach Umkehr der Beweislast im Falle von Folgekrankheiten durch die Zwangsarbeit. 

Dadurch soll unter anderem bewirkt werden, dass die inzwischen überwiegend alten Ehemaligen nicht den Rest Ihres Lebens damit verbringen müssen, ihre Anerkennung als Geschädigte gerichtlich kämpfen zu müssen. Im folgenden die Erklärung im genauen Wortlaut. 

Cottbusser Erklärung zur DDR-Zwangsarbeit

Vom 11. bis 13. September 2020 fand im Menschenrechtszentrum Cottbus, der früheren DDR-Strafanstalt Cottbus, auf Einladung der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG) ein Tribunal zum Thema „Zwangsarbeit in politischer DDR-Haft“ statt. Eine international besetzte Jury stand hier vor der Aufgabe festzustellen, „ob Merkmale verbotener Zwangsarbeit und Ausbeutung nach international anerkannten Definitionen“ in Bezug auf politische Gefangene der SED-Diktatur erfüllt sind.

Die Jury hörte mehrere fachwissenschaftliche Vorträge zur Definition der Zwangsarbeit, deren völkerrechtliche Ächtung und zu den Grundlagen der Zwangsarbeit politischer Häftlinge der DDR in verschiedenen Industriezweigen. Außerdem befragte die Jury 14 ehemalige politische Gefangene (vier Frauen und zehn Männer), die während ihrer Haft in unterschiedlichen Industriebereichen und zu verschiedenen Zeiten zu zwangsweiser Arbeit für Industriebetriebe der DDR herangezogen wurden.

Nach den gehörten Vorträgen und der durchgeführten Befragung der Zeitzeugen und Zeitzeuginnen kommt die Jury zu dem Ergebnis, dass der DDR-Strafvollzug einer der größten Arbeitgeber innerhalb der staatlichen Planwirtschaft der DDR war. Hierzu unterhielt der DDR-Strafvollzug mit seinen Einrichtungen ein flächendeckendes Netz von Arbeitseinsatzbetrieben, in denen die verschiedensten DDR-Betriebe unter Ausnutzung der generell bestehenden Arbeitspflicht der Häftlinge in der DDR für ihre Zwecke produzieren ließen.

Viele der so entstandenen Produkte waren für Exporte in das nicht-sozialistische Wirtschaftsgebiet bestimmt. Die nach internationalem Recht notwendige individuelle Verurteilung zu Zwangsarbeit durch das Gericht fand nicht statt. Die Gefangenen konnten sich weder ihre Tätigkeit aussuchen, noch wurde auf ihre berufliche Qualifikation Rücksicht genommen. Die Heranziehung zur Arbeit erfolgte stattdessen allein nach den Vorgaben des Volkswirtschaftsplanes und den Möglichkeiten der jeweiligen Anstalt. Dabei wurden in den Anstaltsbetrieben die ansonsten in der DDR geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum Gesundheits- und Arbeitsschutz vielfach nicht eingehalten. Die Häftlinge mussten länger arbeiten als dies in den normalen Betrieben der Fall war. In der Regel wurde in den Strafanstalten zudem im Dreischichtbetrieb rund um die Uhr gearbeitet. In den Gefängnisbetrieben wurden ferner häufig körperlich schwere und gesundheitlich gefährlichere Tätigkeiten ausgeübt. Es fehlte Arbeitskleidung und Schutzvorkehrungen zur Verhinderung von Arbeitsunfällen. So war auch die Unfallquote weitaus höher als in normalen Industriebetrieben. Außerdem war auch die medizinische Versorgung nach Arbeitsunfällen oftmals unzureichend.

Die Arbeitspflicht der Gefangenen wurde im Zweifelsfall bei Normuntererfüllung oder Arbeitsverweigerung mit scharfen Sanktionen, Arreststrafen bis hin zu körperlicher Gewalt durchgesetzt. Die Zeugen und Zeuginnen berichteten unter anderen von Schreibverbot, Schlägen, Bedrohung mit Konsequenzen für die Kinder und der Verbringung in Stehzellen. Damit sind die Merkmale der Zwangsarbeit erfüllt. Außerdem wurde diese Zwangsarbeit in der Regel unzureichend vergütet.

Die DDR hat damit gegen alle internationalen Vereinbarungen der Vereinten Nationen und der Internationalen Arbeitsorganisation zur Zurückdrängung und Ächtung der Zwangsarbeit verstoßen und ihren Gefangenen nicht einmal die Mindestgrundsätze der Vereinten Nationen zur Behandlung von Gefangenen gewährt, obwohl sie diesem letztgenannten Abkommen beigetreten war.

Auch wenn die Bundesrepublik Deutschland nicht pauschal als Rechtsnachfolger der DDR anzusehen sein mag, ergibt sich doch aus der Werteordnung des Grundgesetzes und Art. 17 des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 eine rechtliche Verpflichtung zur dauerhaften Aufarbeitung des SED-Unrechts und zur Schaffung angemessener Entschädigungsregelungen für die Opfer der SED–Diktatur.

Die ehemaligen politischen Gefangenen der DDR sind heute in ihrer überwältigenden Mehrheit im Wege der strafrechtlichen Rehabilitierung für die von ihnen erlittene Freiheitsentziehung entschädigt worden. Hierzu im krassen Gegensatz steht die oftmals in Ton und Sache unangemessene Behandlung von Entschädigungsanträgen und die Dauer der entsprechenden Verfahren.

Diese Entschädigungsregelungen erfassen aber nicht die über die bloße Freiheitsentziehung hinaus zusätzlich erlittene Zwangsarbeit und hieraus resultierende psychische und physische gesundheitliche Folgeschäden, so dass hier weiterer Regelungsbedarf besteht. Zur Erleichterung der Anerkennung von Folgeschäden aus der DDR-Haft und dort erlittener Zwangsarbeit sollte bei hafttypischen Krankheitsbildern eine Regelvermutung zugunsten der Opfer der SED–Diktatur eingeführt werden bzw. die Beweislastumkehr im Sinne der Regelung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG) erfolgen.

Außerdem sollte ein eigenständiger Fonds für Entschädigungs- bzw. Wiedergutmachungsleistungen zugunsten der ehemaligen Häftlingszwangsarbeiter geschaffen werden. Für diesen Fonds sollten vor allem die Nutznießer der politischen Zwangsarbeit in der DDR und deren Rechtsnachfolger Zahlungen leisten. Im Interesse der Geschädigten sind die politischen Mandats- und Entscheidungsträger aufgefordert, diesen Prozess zu fördern.

Wir begrüßen die Bereitschaft von IKEA, sich an diesem Fonds zu beteiligen. Wir fordern Firmen und politische Entscheidungsträger auf, diesem Beispiel zu folgen. Für die Verwaltung dieses zu schaffenden Fonds kämen die Stiftung für politische Häftlinge oder die Stiftung DDR-Zwangsarbeit e. V. in Betracht.
Angesichts des fortgeschrittenen Alters der Betroffenen ist dringende Eile geboten.

Cottbus, den 13. September 2020

Dr. Matthias Bath
Peter Heidt, MdB
Prof. Dr. Huige Li
Bada Nam
Carla Ottmann
Dr. Klára Pinerová
Prof. Dr. Dr. Thomas Schirrmacher
Marion Smith
Arnold Vaatz, MdB

Die Jury hörte mehrere fachwissenschaftliche Vorträge zur Definition der Zwangsarbeit, deren völkerrechtliche Ächtung und zu den Grundlagen der Zwangsarbeit politischer Häftlinge der DDR in verschiedenen Industriezweigen.
Vom 11. bis 13. September 2020 fand im Menschenrechtszentrum Cottbus, der früheren DDR-Strafanstalt Cottbus, auf Einladung der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG) ein Tribunal zum Thema „Zwangsarbeit in politischer DDR-Haft“ statt. Bild: Ralf Steeg

Nach den gehörten Vorträgen und der durchgeführten Befragung der Zeitzeugen und Zeitzeuginnen kommt die Jury zu dem Ergebnis, dass der DDR-Strafvollzug einer der größten Arbeitgeber innerhalb der staatlichen Planwirtschaft der DDR war. Bild: Ralf Steeg

14 Zeugen und Zeuginnen berichteten über ihre Erfahrungen als Zwangsarbeiter in DDR-Haft

Die Jury befragte 14 ehemalige politische Gefangene (4 Frauen und 10 Männer), die während ihrer Haft in unterschiedlichen Industriebereichen und zu verschiedenen Zeiten zu zwangsweiser Arbeit für Industriebetriebe der DDR herangezogen wurden.

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