Anwalt im Iran
Das Bild zeigt eine Vorladung vor das Islamische Revolutionsgericht in Teheran. Schriftliche Urteile in politischen Prozessen sind eine Rarität. Den Opfern und ihren Anwälten wird regelmäßig Akteneinsicht verweigert.
Die gefährliche Situation der Anwaltstätigkeit im Iran
Rechtsanwälte drangsaliert, verhaftet und gefoltert
Anwälte, die sich in der Islamischen Republik Iran für die Opfer willkürlicher staatlicher Verfolgung einsetzen, gehen durch ihre Arbeit ein enormes persönliches Risiko ein. Die iranische Regierung, Justiz, Polizei, „Sicherheits“-Behörden und die „Wächter der Islamischen Revolution“ beugen und brechen systematisch sowohl iranische Gesetze als auch internationale Menschenrechtsverträge, die der Iran selbst ratifiziert hat.
Anwälte, die das geltende Recht in Anspruch nehmen wollen oder es einfordern, werden von den Behörden genauso bedroht, drangsaliert, gedemütigt, misshandelt oder auch ihrer Freiheit beraubt, wie andere politisch Verfolgte. Auch die Vorwürfe sind oft dieselben: Sogenannte „Propaganda gegen das System“ oder angebliche „Verschwörung zum Schaden der nationalen Sicherheit“.
Zur Autorin
Die 1963 in Teheran geborene Rechtsanwältin Nasrin Sotoudeh gehört weltweit zu den bekanntesten iranischen Menschenrechtsverteidigern. Die Behörden der Islamischen Republik verhafteten sie (erneut) am 13. Juni 2018 ohne Vorwarnung. In ihrer Abwesenheit, ohne ihr Wissen und ohne Möglichkeit zur Verteidigung ist sie zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt worden. Die Anklage ist nicht bekannt. Sicherheitskräfte und Justiz weigern sich, Urteil und Urteilsbegründung auszuhändigen oder auch nur konkrete Vorwürfe gegen sie zu benennen.
Ihre bisher prominenteste Mandantin war ihre langjährige Mitstreiterin und Friedensnobelpreisträgerin Dr. Shirin Ebadi, die seit 2009 im Exil in Großbritannien lebt. Für ihren mutigen Einsatz für Menschenrechte zeichnete das Europäische Parlament Nasrin Sotoudeh im Jahr 2012 mit dem Sacharow-Preis für geistige Freiheit aus. Nasrin Sotoudeh ist Mitglied des Kuratoriums der IGFM.
Nasrin Sotoudeh, hier in Handschellen. Insgesamt war sie über drei Jahre lang für ihre Menschenrechtsarbeit in Haft, Tendenz steigend. Rechts im Bild ihr Ehemann Reza Khandan, hinter ihr der Anwalt Abdolfattah Soltani – er war selbst ein politischer Gefangener, wurde aber im November 2018, nach über sieben Jahren Haft vorzeitig entlassen. Foto: youtube.com
Nasrin Sotoudeh schrieb den nachfolgenden Beitrag auf Bitte der IGFM im November 2014 in einer Zeit, in der sie zwischenzeitlich nicht im Gefängnis war. Übersetzt wurde der Artikel aus dem persischen Original von S. Kazemi:
Wahrscheinlich wissen Sie, dass die Anwaltstätigkeit im Iran mit großen Gefahren, sowohl für die Anwälte selbst, als auch für die politischen Angeklagten, einhergeht. Das Recht sich zu verteidigen und das Recht auf einen Anwalt seiner Wahl, sind beide mit großen Schwierigkeiten verbunden.
1) Womöglich wissen Sie, dass im Iran der 1980er Jahre viele Gegner hingerichtet oder harte Gefängnisstrafen verhängt wurden. Zweifellos hätte kein Gericht solch folgenschwere Urteile fällen können, wie sie es in diesen Jahren taten, wenn ein kundiger Rechtsanwalt neben einem Angeklagten gestanden hätte. Revolutionsrichter konnten damals in Abwesenheit der Anwälte drastische Urteile verhängen. Man muss bedenken, dass damals wie heute viele Anwälte im Gefängnis saßen und viele gezwungen waren, ins Exil zu gehen.
2) Ungefähr zu Beginn der 1990er Jahre öffneten sich für die Anwälte die Türen der Revolutionsgerichte. Trotzdem stand den Anwälten noch ein langer Weg bevor, denn noch immer stand sehr deutlich an den Türen der Gerichtssäle geschrieben: „Anwälte nicht gebilligt!“.
3) Zum Ende der 1990er Jahre fanden die Anwälte langsam ihren Weg ins Revolutionsgericht. Sie waren jedoch mit vielen Schwierigkeiten konfrontiert. Entweder wurde ihnen weiterhin der Eintritt in die Gerichtssäle untersagt, oder ihnen war die aktive Verteidigung nicht gestattet. Und wenn doch, wurden ihre Vorträge nicht schriftlich dokumentiert.
Andere Schwierigkeiten ergaben sich in Bezug auf die Angeklagten, die zu Unrecht beschuldigt wurden. Ihnen wurde nahegelegt, keinen Anwalt für Menschenrechte zu wählen, da das Gericht darauf gereizt reagieren würde. Die Angeklagten, die sich in dieser komplizierten Situation befanden und wie jeder andere Mensch nach Freiheit strebten, verzichteten daraufhin auf einen Anwalt für Menschenrechte, um dem Gericht wohlwollend gegenüber zu stehen und einer harten Strafe zu entgehen. Am Ende bekamen die Angeklagten dennoch die harte Strafe.
4) Mittlerweile nehmen die Ereignisse in Gerichtssälen, und insbesondere in den Revolutionsgerichten, einen anderen Lauf. Mehrfach habe ich gesehen und gehört, dass sich jemand Fremdes während einer Verhandlung oder im Gefängnis als Pflichtverteidiger des Angeklagten vorgestellt hat und der Richter dies bewilligte. Die Angeklagten, die eben erst aus der Einzelhaft in den Gerichtssaal geführt wurden, sind schlagartig verwirrt und überfordert. Urplötzlich verschwindet ihr bisheriges Wissen über ihr Recht auf freie Anwaltswahl. Sie sind derart verunsichert, dass sie an ihrem eigenen Wissen zweifeln. Dieser heikle Vorgang führt zu einem kompletten „Blackout“. In dieser Situation beginnt der ihm bislang unbekannte Anwalt den Angeklagten psychisch unter Druck zu setzen. Systematisch wird er bis zum Äußersten gedrängt, so dass er sich schuldig bekennt.
Nun versucht das Gerichtssystem, sogar die minimal errungene Präsenz der Anwälte wieder zurückzudrängen. Rechtsanwälte werden verhaftet, langjährige Haftstrafen verhängt und letztendlich wird ihnen die Berufserlaubnis entzogen. Nichtsdestotrotz stehen die Anwälte weiterhin zu ihrem Schwur. Wie die Anwälte Abdolfattah Soltani (*) und Mohamad Seyfzadeh, die zu langen Haftstrafen verurteilt wurden.
Wir fordern die Freilassung dieser beiden Personen, sowie aller anderen Anwälte, die sich für die Verteidigung der politischen Angeklagten eingesetzt haben und sich aus diesem Grund nun im Gefängnis befinden.
* Anmerkung der IGFM: Der iranische Menschenrechtsverteidiger Abdolfattah Soltani wurde am 21. November 2018 nach langen internationalen Protesten und über sieben Jahren Haft vorzeitig freigelassen. Ein Islamisches Revolutionsgericht hatte Abdolfattah Soltani im Jahr 2012 wegen seines Einsatzes für die Menschenrechte zu 18 Jahren Haft und 20 Jahren Berufsverbot verurteilt.
Zum Appellfall von Nasrin Sotoudeh
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