Die Partei steht über Religion  

Christen und Angehörige anderer Glaubensgemeinschaften werden drangsaliert, verfolgt und willkürlich verhaftet. So erging es auch Ouyang Qiuping, die das erste Mal mit 24 Jahren wegen ihres Glaubens inhaftiert wurde. Im September 2019 wurde sie zu einer erneuten Haftstrafe von 12 Jahren verurteilt und verbüßt diese bis heute an einem unbekannten Ort, wie die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) berichtet.

12 Jahre Haft für Ausübung ihres Glaubens

Peking / Frankfurt am Main, 03. Februar 2020 Die Kommunistische Partei Chinas duldet keine andere Autorität neben sich und schon gar nicht Gott. Christen und Angehörige anderer Glaubensgemeinschaften werden drangsaliert, verfolgt und willkürlich verhaftet. So erging es auch Ouyang Qiuping, die das erste Mal mit 24 Jahren wegen ihres Glaubens inhaftiert wurde. Im September 2019 wurde sie zu einer erneuten Haftstrafe von 12 Jahren verurteilt und verbüßt diese bis heute an einem unbekannten Ort, wie die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) berichtet. „Religionsfreiheit existiert in der Volksrepublik China nicht. Die Partei steht über der Religion. Uns erreichen immer wieder Berichte von verzweifelten Christen, die um ihre Sicherheit fürchten“, erklärt Martin Lessenthin, Vorstandssprecher der IGFM. 

Das erste Mal wurde Ouyang Qiuping kurz vor Weihnachten, am 20. Dezember 2012, zusammen mit anderen Christen beim Gottesdienst von der Polizei von Bole City in Xinjiang festgenommen, weil sie Anhängerin der Kirche des Allmächtigen Gottes ist. Die Polizeibeamten misshandelten sie auf Anweisung der Regierung – ihr wurde eiskaltes Wasser über den Kopf geschüttet, sie wurde gefesselt, angekettet und drohte beinahe zu ersticken. Die Polizisten wollten dadurch den Aufbewahrungsort des Kirchengeldes erfahren. Ein Jahr später, am 28. Oktober 2013, erhielt die damals 24-Jährige wegen ihres Glaubens an Gott eine Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten, die sie im Frauengefängnis von Xinjiang absitzen musste.

Die Kommunistische Partei ist das Gesetz

Im Gefängnis ging das Leiden von Ouyang Qiuping weiter: Zwei Wochen lang wurde sie einer Zwangsindoktrination durch die Behörden der Kommunistischen Partei unterzogen. In vier Erklärungen sollte sie ihren Glauben widerrufen – in einer Erklärungen der Reue, der Lossagung, der Blasphemie und der Selbstkritik. Als sie sich weigerte, bedrohte sie der Direktor der Abteilung für Indoktrination und Umerziehung mit einer Verlängerung der Haftstrafe. Er sagte ihr, dass die Kommunistische Partei ihren Glauben nicht toleriere und sie ihn daher nicht praktizieren könne. Außerdem können Anhänger der Kirche des Allmächtigen Gottes gemäß einem neuen Gesetz zu einer lebenslangen Haftstrafe und zur Todesstrafe auf Bewährung verurteilt werden, so der Direktor weiter. Als Strafe musste sie im Anschluss die Gefängnisregeln täglich von 7 Uhr morgens bis 1 Uhr in der Nacht abschreiben. „Dieser tragische Fall verdeutlicht wieder einmal, dass in der Volksrepublik China die Kommunistische Partei das Gesetz ist und dieses willkürlich ausgelegt wird. Neben  Christen werden auch Anhänger anderer Glaubensrichtungen oder dem Regime nicht genehmer Gruppen, wie zum Beispiel Mitglieder der Falun Gong Bewegung, verfolgt“, berichtet Lessenthin.

Als Rückfalltäterin erneut verurteilt

Nachdem Ouyang Qiuping am 19. Juni 2016 aus dem Gefängnis entlassen wurde, floh sie von zu Hause, um einer weiteren Verhaftung zu entgehen. Im Dezember 2017 befragten Polizeibeamte ihre Familie und brachten ihren Vater zum Verhör aufs Revier, um ihren Aufenthaltsort zu erfahren. Wegen ihres Glaubens wurde sie im November 2018 erneut von Beamten des Büros für öffentiche Sicherheit in Yining in Xinjiang festgenommen. Am 18. Juli 2019 klagte die Volksanwaltschaft von Kuitun sie an, eine „xie jiao“-Organisation zu organisieren – damit bezeichnet die Regierung jegliche religiöse Bewegungen, die in der Volksrepublik verboten sind. Angeblich soll Qiuping behauptet haben, als eine wichtige KAG-Führerin für die Arbeit der Ortsgemeinden in Yining zuständig gewesen zu sein. Am 4. September 2019 wurde sie wegen ihres Glaubens an Gott erneut verurteilt – gemäß Artikel 300 des chinesischen Strafgesetzes zu 12 Jahren Haft und einer Geldstrafe von umgerechnet etwa 6.450 Euro. Die höhere Strafe des Volksgerichtes von Kuitun in Xinjiang resultiert daraus, dass sie als „Rückfalltäterin“ innerhalb von fünf Jahren erneut gegen das Gesetz verstoßen habe. Die IGFM weiß aus sicherer Quelle, dass sich Ouyang Qiuping bis heute im Gefängnis befindet. Ihr Aufenthaltsort ist allerdings unbekannt.

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