Menschenrechtslage im Iran
Die Islamische Republik Iran ist ein Unrechtsstaat und missachtet systematisch die Rechte ihrer Bürger. Angehörige ethnischer, religiöser und politischer Minderheiten sind im Iran vielfacher Diskriminierungen ausgesetzt. Die IGFM veröffentlicht hier regelmäßig Berichte und informiert über die Menschenrechtssituation im Iran.
Die Menschenrechtslage im Iran hat sich im vergangenen Monat dramatisch verschärft, und dieser alarmierende Abwärtstrend wird sich voraussichtlich weiter intensivieren. Die einstigen Wahlversprechen und optimistischen Aussagen des neuen Präsidenten Massud Peseschkian sind verflogen. Anstelle dessen sind nun Enttäuschung und realistischer Pessimismus getreten.
Die jüngsten Ereignisse im Nahen Osten, insbesondere der israelische Gegenschlag auf iranische Militäreinrichtungen am 26. Oktober, zeichnen ein zunehmend düsteres Bild der Menschenrechtslage im Iran. Das Regime der Islamischen Republik reagiert auf diese Demütigung, indem es verstärkt gegen Kritiker und Regimegegner im eigenen Land vorgeht. Die brutale Hinrichtung des aus dem Iran stammenden deutschen Staatsbürgers und ehemaligen Regimegegners Jamshid Sharmahd am 28. Oktober, nur zwei Tage nach dem israelischen Vergeltungsangriff, verdeutlicht dies in erschreckender Weise. Die Anwendung solcher Maßnahmen, die gegen grundlegende Menschenrechte verstoßen, dient dem iranischen Regime nicht nur der Vergeltung gegenüber Deutschland und dem Westen, die Israel unterstützen. Vielmehr zielt es damit auch darauf ab, seine radikalen Anhänger zu beruhigen, die durch den jüngsten Angriff verängstigt und frustriert sind.
In seiner ersten öffentlichen Ansprache nach dem israelischen Gegenschlag verdeutlichte Ali Chamenei, der Revolutionsführer der Islamischen Republik, dass Kritiker und Gegner des Regimes im digitalen und medialen Raum künftig verstärkt unter Druck gesetzt werden sollen. Er forderte dazu auf, konsequent gegen jene vorzugehen, die aus seiner Sicht die psychologische Sicherheit der Gesellschaft gefährden, und stützte diese Aufforderung auf einen Koranvers. Er bezeichnete diese Aktivisten und Kommentatoren als „Mordjefun“ – ein Begriff, der sich sinngemäß als „Schwätzer“ oder „Aufwiegler“ übersetzen lässt und sich auf diejenigen bezieht, die durch Gerüchte und abweichende Meinungen die Gesellschaft verunsichern und destabilisieren. Chamenei verlangte ihre sofortige Verhaftung und Bestrafung.
Eine Analyse der Rede zeigt, dass der Oberste Führer dem israelischen Gegenschlag lediglich 60 Worte widmete, jedoch fast 400 Worte den vermeintlichen Bedrohungen durch Kritiker im Cyberspace. Die signifikante Fokussierung auf die Gefahren durch Aktivisten im Internet kann als ein klares Signal an die Sicherheitskräfte und die Justiz interpretiert werden, die Zensur weiter zu verschärfen und die Verfolgung von Regimekritikern auszuweiten. In einer lediglich 24 Stunden nach Chameneis Rede erfolgten Ankündigung des Leiters der iranischen Justiz, Gholamhossein Mohseni-Ejei wurde mitgeteilt, dass alle Personen, die die psychische Sicherheit der Gesellschaft in Medien und sozialen Netzwerken stören, verhaftet und zur Rechenschaft gezogen würden.
Die Islamische Revolutionsgarde (IRGC) hat die Bevölkerung davor gewarnt, Bilder oder Nachrichten über den israelischen Angriff an oppositionelle Medien zu senden. Gemäß der IRGC stellt die Zusammenarbeit mit feindlichen ausländischen Ländern gegen die Islamische Republik eine strafbare Handlung dar, die mit einer Haftstrafe von einem bis zu zehn Jahren geahndet wird.
14 Monate Haftstrafe für politische Aktivistin
Zahra Rezaei wurde aufgrund ihrer Aktivitäten in sozialen Netzwerken zu einer Haftstrafe von 14 Monaten verurteilt. Die Verurteilung erfolgte durch das Revolutionsgericht aufgrund von „Propaganda gegen das Regime“, „Beleidigung des Führers der Islamischen Republik“, „Auftreten in freizügiger Kleidung auf der Straße“ sowie „Störung der öffentlichen Meinung“.
Vor fünf Jahren war Zahra als Journalistin tätig. Vor etwa zwei Monaten wurde sie vom Geheimdienst der IRGC vorgeladen. Nach dem Verhör wurde ein Gerichtsverfahren gegen sie eingeleitet und sie wurde gegen Kaution freigelassen. (Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden).
Hinrichtung von Jamshid Sharmahd
Der deutsche Staatsbürger wurde am 28. November 2024 nach Willkürhaft von etwa vier Jahren vom Mörderregime im Iran hingerichtet.
Jamishd Sharmahd wurde durch einen iranischen Geheimdienst während eines Aufenthalts in Dubai am Flughafen entführt, gefoltert und verbrachte seine Haft in völliger Isolation. Die iranische Justiz verkündete, dass der entführte Oppositionelle wegen „Korruption auf Erden durch Planung und Steuerung terroristischer Handlungen“ hingerichtet wurde. In einem Schauprozess wurde der Regimekritiker Sharmahd verurteilt, wobei ihm der Zugang zu einem Rechtsbeistand verweigert wurde. Der 1955 in Teheran geborene Jamshid Sharmahd kam 1962 nach Deutschland, wuchs in Peine und Hannover auf und wurde Elektroingenieur. Im Jahr 1995 schließlich bekam er die deutsche Staatsangehörigkeit. Mit seiner Familie zog er im Jahr 2003 in die USA, gründete dort ein Software-Unternehmen und baute für eine exil-iranische Oppositionsgruppe einen Radiosender auf. Damit engagierte er sich für Menschenrechte und informierte über die Verbrechen des Islamischen Regimes. Der iranische Staat sieht die Aberkennung der Staatsbürgerschaft nicht vor, weswegen das Mullah-Regime nicht seine deutsche Staatsangehörigkeit anerkannte und ihn rein nach iranischem Recht und somit als iranischen Staatsbürger behandelte.
Laut der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) zeugt der Staatsmord von der perversen Brutalität des klerikal-faschistischen Mullah-Regimes. Die deutsche Bundesregierung muss sich erklären, warum es ihr im Vergleich zu anderen europäischen Regierungen nicht gelungen ist, einen eigenen Staatsbürger zu retten, fordert die IGFM.
Baha’i-Musiker zu elfjährigen Haftstrafe verurteilt
Die Abteilung 15 des Teheraner Revolutionsgerichts unter dem Vorsitz von Richter Salavati verurteilte Behrad Azargan zu fünf Jahren Gefängnis wegen „Beteiligung an werbenden Aktivitäten gegen die Scharia des Islam durch Zugehörigkeit zu einer Sekte“, zu vier Jahren wegen „Mitgliedschaft in regimefeindlichen Gruppen“ und zu zwei Jahren wegen „Verbreitung falscher Informationen“. Des Weiteren wurde durch das Gericht ein zweijähriges Verbot der Nutzung sozialer Medien sowie von Auslandsreisen ausgesprochen. (Gemäß iranischem Strafgesetzbuch kann die höchste Haftstrafe vollstreckt werden).
Das Bahai-Mitglied wurde im August festgenommen und später gegen Kaution aus dem Evin-Gefängnis entlassen. Den iranischen Bürgern, die sich zur Glaubensgemeinschaft der Bahá’í bekennen, werden im Iran Freiheiten im Zusammenhang mit religiösen Überzeugungen vorenthalten.
Faraz Razovian, ein weiteres Bahai-Mitglied, wurde vom Revolutionsgericht in der Provinz Rasht zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt. Die Anklagepunkte umfassten „Bildungsaktivitäten sowie die Förderung von Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Bahai-Religion”.
Amputation der Finger im Urmia-Gefängnis
Am 29.10.2024 wurde im Urmia-Gefängnis der Befehl zur Amputation der Finger der rechten Hand zweier wegen Raubüberfalls angeklagter Gefangener ausgeführt. Im Anschluss an die Vollstreckung des Urteils wurden die Brüder Shahab und Mehrdad Teimuri in ein Krankenhaus verbracht. In einem vorherigen Urteil hatte das Strafgericht der Provinz West-Aserbaidschan die Amputation von vier Fingern der rechten Hand der beiden Brüder verfügt.
Reiseverbot für iranische Filmemacher
Die iranischen Filmemacher Maryam Moghaddam und Behtash Sanaeeha, deren Film „Ein kleines Stück vom Kuchen“ auf der Berlinale Premiere feierte, sind nach wie vor mit einem Reiseverbot belegt. Des Weiteren wurden den Filmemachern kürzlich seitens der Justiz der Islamischen Republik neue Anklagepunkte vorgeworfen, darunter die „Verbreitung von Korruption durch die Produktion, der Vertrieb und die Veröffentlichung vulgärer Filme“.
Der Film, der Szenen von Frauen ohne Hijab und Alkoholkonsum zeigt, hat im Iran Kontroversen ausgelöst.