IGFM: Menschenrechtsanwälte sind selbst Opfer im Unrechtsstaat
Willkür statt Rechtsstaatlichkeit
Peking / Frankfurt am Main (23. Januar 2019) – Zum „Tag des verfolgten Anwalts“ weist die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) auf die Verfolgung von Anwälten und auf willkürliche Änderungen von Rechtsverordnungen und Gesetzen hin, die die Handlungsfähigkeit von Anwälten in China einschränken sollen.
„Zwanzig Jahre Rechtsstaatsdialog zwischen China und Deutschland haben in der Volksrepublik keine positive Entwicklung bewirkt. Bis heute verfügt China über keine unabhängige Justiz, die der Allmacht des Ministeriums für Öffentliche Sicherheit Grenzen setzen könnte. Menschenrechtsverteidiger wie Wang Quanzhang werden verschleppt, isoliert, gefoltert und ohne eine Chance auf angemessene Verteidigung abgeurteilt“, kritisiert die IGFM.
Menschenrechtsanwälte in China stehen unter ständigem Druck. Sie werden bedroht, schikaniert und in der Ausübung ihres Berufs behindert, erläutert die IGFM. Am häufigsten weigern sich die Behörden, die jeweils nur für ein einzelnes Jahr gültige Anwaltslizenz zu verlängern. Anwälte werden sogar direkt bei Gerichtsverhandlungen verhaftet und während der Inhaftierung gefoltert.
Mit dem „709 Crackdown“, dem Beginn einer Kampagne zur Verfolgung von Anwälten am „9.07“ 2015, hat die chinesische Regierung hunderte Rechtsanwälte, Kanzleimitarbeiter und Rechtsaktivisten verhaften lassen. Die Opfer haben eines gemeinsam: Sie vertreten oder unterstützen Menschen, die aufgrund ihres Glaubens, ihrer Forderungen nach Grundrechten und ihres Strebens nach Freiheit politisch verfolgt werden. Es sind Umweltschützer, Bürgerrechtler, Mitglieder der Demokratiebewegung, Land- und Wohnrechtsaktivisten, investigative Journalisten, Untergrundchristen, Tibeter, Uiguren und Falun Gong-Praktizierende.
Volksgerichte haben viele dieser verfolgten Anwälte zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt, darunter den Leiter der renommierten Pekinger Kanzlei Fengrui, Rechtsanwalt Zhou Shifeng und seinen Kollege Wu Gan. Sie erhielten Haftstrafen von sieben und acht Jahren. Beispielhaft für die zahlreichen Menschenrechtsanwälte weist die IGFM auf folgende namhafte Juristen hin: Gao Zhisheng, Wang Quanzhang, Jiang Tianyong, Yu Wenshang und Sui Muqing. Sie und viele andere sind seit Jahren in Haft, stehen unter Hausarrest oder sind in der Haft „verschwunden“. Die Anklage lautet fast immer: „Subversion der Staatsmacht“.
Menschenrechtsanwälte in China stehen unter ständigem Druck. So auch Wang Quanzhang (links).